Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Beschreibung
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Konzell
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
94357 Konzell
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:01 Uhr - 13:00 Uhr
Freitag von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr, nur nach vorheriger Anmeldung.
Kontakt
E-Mail: gemeinde@konzell.de
De-Mail: info@gemeinde-konzell.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42219360617Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9963 9414-0
Fax: +49 9963 9414-10
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023