Wohnraumförderung für Bau und Erwerb von der Gemeinde Bewilligung

    Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb

    Gemeinden können den Bau oder Erwerb von Wohnraum unterstützen.

    Beschreibung

    Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.

    Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".

    Hinweise für Aidenbach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach

    Hier finden Bauherren die entsprechenden Antragsformulare für Untersützungen wie den Kinderbonus bei Grundstückskauf, Städtebauförderung bei Umbau- und Renovierungsmaßnahmen, Fassadenrenovierungszuschuss beim Erneuern der Fassade und bei Projekten der Leerstandsbeseitigung im Rahmen der ILE Klosterwinkel

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 18

    94501 Aidenbach

    Postanschrift

    Marktplatz 18

    94501 Aidenbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@aidenbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/99885273779Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8543 9603-0

    Fax: +49 8543 9603-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Hinweise für Aidenbach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach

    siehe jeweilige Förderrichtlinie

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Aidenbach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach

    Der Verfahrensablauf richtet sich nach Art der gewünschten Förderung; der Antrag ist in der jeweiligen Kommune einzureichen;

    Fristen

    Hinweise für Aidenbach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach

    Bitte beachten Sie die Fristen, die auf den Formularen angegeben sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Aidenbach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach

    Richtet sich nach dem Verfahrensablauf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aidenbach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach

    Bitte achten Sie auf die Hinweise, die auf den Formularen angegeben sind. Manche Förderugsanträge müssen VOR Baubeginn gestellt werden!

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aidenbach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023

    Hinweise für Aidenbach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English