Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Beschreibung
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Auerbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 8
94530 Auerbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@auerbach.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/48775453501Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9901 90261-0
Fax: +49 9901 90261-20
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023