Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Beschreibung
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Krailling
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1364
82142 Planegg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 7:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: rathaus@krailling.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=59663799618Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59663799618Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 85706-0
Fax: +49 89 8576656
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023