Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Beschreibung
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
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Ansprechpartner
Gemeinde Reichertshausen - Kämmerei, Beiträge
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Hausanschrift
Postanschrift
Pfaffenhofener Str. 2
85293 Reichertshausen
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Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 19:30 Uhr
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E-Mail: dennis.fuhrberg@reichertshausen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/499631319762Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8441 858-0
Fax: +49 8441 858-58
Internet
Gemeinde Reichertshausen - Sonstige Aufgaben
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85293 Reichertshausen
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Fax: +49 8441 858-58
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023