Wohnraumförderung für Bau und Erwerb von der Gemeinde Bewilligung

    Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb

    Gemeinden können den Bau oder Erwerb von Wohnraum unterstützen.

    Beschreibung

    Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.

    Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Feldkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    85622 Feldkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1249

    85619 Feldkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@feldkirchen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33108546553Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33108546553Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 909974-0

    Fax: +49 89 909974-36

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English