Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Beschreibung
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
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Ansprechpartner
Markt Garmisch-Partenkirchen - Wohnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1651
82456 Garmisch-Partenkirchen
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Mo 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: liegenschaften@gapa.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/897066798955Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8821 910-3103
Fax: +49 8821 910-3015
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023