Förderung für die Wohnungsmodernisierung von der Gemeinde Bewilligung
Wohnungsmodernisierung; Unterstützung durch Gemeinde
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfen zur Wohnungsmodernisierung.
Beschreibung
Nähere Informationen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Heigenbrücken
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 7
63869 Heigenbrücken
Kontakt
E-Mail: rathaus@vg-heigenbruecken.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=09885203795Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/09885203795Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6020 9710-0
Fax: +49 6020 9710-50
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 12.12.2023
Stichwörter
Förderung, Lärmschutzfensterprogramm, Lärmschwerpunkte, Schallschutzfenster, Schallschutzfensterprogramm, Zuschuss