Förderung für die Wohnungsmodernisierung von der Gemeinde Bewilligung

    Wohnungsmodernisierung; Unterstützung durch Gemeinde

    Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfen zur Wohnungsmodernisierung.

    Beschreibung

    Nähere Informationen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Kirchenlamitz

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 3

    95158 Kirchenlamitz

    Postanschrift

    Marktplatz 3

    95158 Kirchenlamitz

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadt@kirchenlamitz.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/67775670454Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9285 959-0

    Fax: +49 9285 959-59

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 12.12.2023

    Stichwörter

    Förderung, Lärmschutzfensterprogramm, Lärmschwerpunkte, Schallschutzfenster, Schallschutzfensterprogramm, Zuschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English