Förderung für die Wohnungsmodernisierung von der Gemeinde Bewilligung
Wohnungsmodernisierung; Unterstützung durch Gemeinde
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfen zur Wohnungsmodernisierung.
Beschreibung
Nähere Informationen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Sankt Englmar
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 6
94379 Sankt Englmar
Kontakt
E-Mail: info@sankt-englmar.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35107832707Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9965 8403-0
Fax: +49 9965 8403-30
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 12.12.2023
Stichwörter
Förderung, Lärmschutzfensterprogramm, Lärmschwerpunkte, Schallschutzfenster, Schallschutzfensterprogramm, Zuschuss