Förderung für die Wohnungsmodernisierung von der Gemeinde Bewilligung

    Wohnungsmodernisierung; Unterstützung durch Gemeinde

    Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfen zur Wohnungsmodernisierung.

    Beschreibung

    Nähere Informationen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neufahrn i.NB

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 40

    84088 Neufahrn i.NB

    Postanschrift

    Hauptstr. 40

    84088 Neufahrn i.NB

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@gemeinde-neufahrn.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/99108084652Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8773 9606-0

    Fax: +49 8773 9606-10

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 12.12.2023

    Stichwörter

    Förderung, Lärmschutzfensterprogramm, Lärmschwerpunkte, Schallschutzfenster, Schallschutzfensterprogramm, Zuschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English