Wohnungsmodernisierung; Unterstützung durch Gemeinde
Beschreibung
Nähere Informationen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Neubiberg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1152
85571 Neubiberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@neubiberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/31330314651Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 60012-0
Fax: +49 89 60012-58
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 12.12.2023
Stichwörter
Förderung, Lärmschutzfensterprogramm, Lärmschwerpunkte, Schallschutzfenster, Schallschutzfensterprogramm, Zuschuss