Förderung für die Wohnungsmodernisierung von der Gemeinde Bewilligung
Wohnungsmodernisierung; Unterstützung durch Gemeinde
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfen zur Wohnungsmodernisierung.
Beschreibung
Nähere Informationen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Reichling - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Untergasse 3
86934 Reichling
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 -12:00 (nur Einwohnermeldeamt)
Kontakt
E-Mail: bauamt@vg-reichling.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/881738472847Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8194 930214
Fax: +49 8194 1807
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 10.01.2025
Stichwörter
Förderung, Lärmschutzfensterprogramm, Lärmschwerpunkte, Schallschutzfenster, Schallschutzfensterprogramm, Zuschuss