Förderung für die Wohnungsmodernisierung von der Gemeinde Bewilligung
Wohnungsmodernisierung; Unterstützung durch Gemeinde
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfen zur Wohnungsmodernisierung.
Beschreibung
Nähere Informationen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Andere Behörden und Dienstleister
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Untere Hauptstraße 2
84072 Au i. d. Hallertau
Öffnungszeiten
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/933736708885Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8752 178-0
Fax: +49 8752 178-24
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 12.12.2023
Stichwörter
Förderung, Lärmschutzfensterprogramm, Lärmschwerpunkte, Schallschutzfenster, Schallschutzfensterprogramm, Zuschuss