Förderung für die Wohnungsmodernisierung von der Gemeinde Bewilligung
Wohnungsmodernisierung; Unterstützung durch Gemeinde
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfen zur Wohnungsmodernisierung.
Beschreibung
Nähere Informationen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Eichstätt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1344
85067 Eichstätt
Kontakt
E-Mail: poststelle@eichstaett.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=47664583449Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47664583449Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8421 6001-0
Fax: +49 8421 6001-200
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 12.12.2023
Stichwörter
Förderung, Lärmschutzfensterprogramm, Lärmschwerpunkte, Schallschutzfenster, Schallschutzfensterprogramm, Zuschuss