Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten

    Städte und Gemeinden weisen Gewerbegebiete aus und schaffen die Voraussetzungen für Betriebs- und Gewerbeansiedlungen.

    Beschreibung

    Bei einer beabsichtigten Ansiedlung sollten Sie sich mit der Gemeinde in Verbindung setzen und sich über alle Möglichkeiten informieren (z.B. wo steht Gewerbegrund zu Verfügung, wie hoch ist der Gewerbesteuerhebesatz).

    Auf Landesebene unterstützt Sie "Invest in Bavaria" dabei, einen Standort in Bayern aufzubauen oder Ihre bereits bestehenden Einrichtungen zu erweitern. "Invest in Bavaria" hilft, den für Sie optimalen Platz in Bayern zu finden und vermittelt die Kontakte, die Sie benötigen: zu Behörden und Verbänden ebenso wie zu wichtigen Netzwerken vor Ort. Der Service ist selbstverständlich kostenfrei.

    Ansprechpartner

    Markt Großostheim - Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Babenhäuser Straße 50

    63762 Großostheim

    Postfachadresse

    Postfach 1280

    63757 Großostheim

    Kontakt

    E-Mail: bauverwaltung@grossostheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4079459259447Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6026 5004-0

    Fax: +49 6026 5004-9000

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English