Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten

    Städte und Gemeinden weisen Gewerbegebiete aus und schaffen die Voraussetzungen für Betriebs- und Gewerbeansiedlungen.

    Beschreibung

    Bei einer beabsichtigten Ansiedlung sollten Sie sich mit der Gemeinde in Verbindung setzen und sich über alle Möglichkeiten informieren (z.B. wo steht Gewerbegrund zu Verfügung, wie hoch ist der Gewerbesteuerhebesatz).

    Auf Landesebene unterstützt Sie "Invest in Bavaria" dabei, einen Standort in Bayern aufzubauen oder Ihre bereits bestehenden Einrichtungen zu erweitern. "Invest in Bavaria" hilft, den für Sie optimalen Platz in Bayern zu finden und vermittelt die Kontakte, die Sie benötigen: zu Behörden und Verbänden ebenso wie zu wichtigen Netzwerken vor Ort. Der Service ist selbstverständlich kostenfrei.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Windsheim - Liegenschaften, Gewerbeförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    91438 Bad Windsheim

    Postfachadresse

    Postfach 260

    91425 Bad Windsheim

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/769632929727Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9841 6689-0

    Fax: +49 9841 6689-50

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English