Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten

    Städte und Gemeinden weisen Gewerbegebiete aus und schaffen die Voraussetzungen für Betriebs- und Gewerbeansiedlungen.

    Beschreibung

    Bei einer beabsichtigten Ansiedlung sollten Sie sich mit der Gemeinde in Verbindung setzen und sich über alle Möglichkeiten informieren (z.B. wo steht Gewerbegrund zu Verfügung, wie hoch ist der Gewerbesteuerhebesatz).

    Auf Landesebene unterstützt Sie "Invest in Bavaria" dabei, einen Standort in Bayern aufzubauen oder Ihre bereits bestehenden Einrichtungen zu erweitern. "Invest in Bavaria" hilft, den für Sie optimalen Platz in Bayern zu finden und vermittelt die Kontakte, die Sie benötigen: zu Behörden und Verbänden ebenso wie zu wichtigen Netzwerken vor Ort. Der Service ist selbstverständlich kostenfrei.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Feldkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    85622 Feldkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1249

    85619 Feldkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@feldkirchen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33108546553Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33108546553Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 909974-0

    Fax: +49 89 909974-36

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English