Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten

    Städte und Gemeinden weisen Gewerbegebiete aus und schaffen die Voraussetzungen für Betriebs- und Gewerbeansiedlungen.

    Beschreibung

    Bei einer beabsichtigten Ansiedlung sollten Sie sich mit der Gemeinde in Verbindung setzen und sich über alle Möglichkeiten informieren (z.B. wo steht Gewerbegrund zu Verfügung, wie hoch ist der Gewerbesteuerhebesatz).

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Seehausen a.Staffelsee - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Graswegerer 1

    82418 Seehausen a.Staffelsee

    Postanschrift

    Am Graswegerer 1

    82418 Seehausen a.Staffelsee

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mittwoch geschlossen!

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/095178039953Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8841 6169-0

    Fax: +49 8841 6169-11

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English