Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten

    Städte und Gemeinden weisen Gewerbegebiete aus und schaffen die Voraussetzungen für Betriebs- und Gewerbeansiedlungen.

    Beschreibung

    Bei einer beabsichtigten Ansiedlung sollten Sie sich mit der Gemeinde in Verbindung setzen und sich über alle Möglichkeiten informieren (z.B. wo steht Gewerbegrund zu Verfügung, wie hoch ist der Gewerbesteuerhebesatz).

    Auf Landesebene unterstützt Sie "Invest in Bavaria" dabei, einen Standort in Bayern aufzubauen oder Ihre bereits bestehenden Einrichtungen zu erweitern. "Invest in Bavaria" hilft, den für Sie optimalen Platz in Bayern zu finden und vermittelt die Kontakte, die Sie benötigen: zu Behörden und Verbänden ebenso wie zu wichtigen Netzwerken vor Ort. Der Service ist selbstverständlich kostenfrei.

    Ansprechpartner

    Stadt Rosenheim - Stabsstelle Wirtschaftsförderungsagentur

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstr. 24

    83022 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 1209

    83013 Rosenheim

    Öffnungszeiten


    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: wirtschaftsfoerderung@rosenheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/585658017186Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 365-1106

    Fax: +49 8031 365-1109

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English