Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Wemding
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 3
86650 Wemding
Kontakt
E-Mail: edv1@vg-wemding.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=17107258831Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/17107258831Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9092 9690-0
Fax: +49 9092 9690-50
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen