Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i.Bay. - Bau-, Wasser- und Umweltrecht, Breitband

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstr. 36

    86732 Oettingen i.Bay.

    Postanschrift

    Schloßstr. 36

    86732 Oettingen i.Bay.

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3956745924308Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9082 709-0

    Fax: +49 9082 709-88

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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