Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
87787 Wolfertschwenden
Kontakt
E-Mail: bauamt@bad-groenenbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/246960121860Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8334 89534-70
Fax: +49 8334 89534-79
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen