Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgstr. 1

    89281 Altenstadt

    Postanschrift

    Hindenburgstr. 1

    89281 Altenstadt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@altenstadt-vg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00551935781Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00551935781Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8337 721-0

    Fax: +49 8337 721-10

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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