Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Roggenburg - 41 Bauamt allgemein
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Prälatenhof 2
89297 Roggenburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- mittwochs nach Vereinbarung
- dienstags zwischen 12 und 14 Uhr nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@roggenburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/698632376739Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 7300 9696-0
Fax: +49 7300 9696-20
Gemeinde Roggenburg - 42 Bauordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Prälatenhof 2
89297 Roggenburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- mittwochs nach Vereinbarung
- dienstags zwischen 12 und 14 Uhr nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@roggenburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/715410153739Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 7300 9696-0
Fax: +49 7300 9696-20
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen