Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben) - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rittlen 6

    86381 Krumbach (Schwaben)

    Postanschrift

    Rittlen 6

    86381 Krumbach (Schwaben)

    Öffnungszeiten

    Mo 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:30 Uhr


    Für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen können auch Zeiten außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten vereinbart werden.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: dieter.gumpinger@vg-krumbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/300400808941Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8282 88996-0

    Fax: +49 8282 88996-22

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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