Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Wehringen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nördl. Hauptstraße 18
86517 Wehringen
Kontakt
E-Mail: rathaus@wehringen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=36218702759Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/36218702759Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8234 9611-0
Fax: +49 8234 9611-20
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen