Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Mering (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Mering

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Mering - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 4

    86415 Mering

    Postanschrift

    Kirchplatz 4

    86415 Mering

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9252669652472Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8233 3801-0

    Fax: +49 8233 3801-28

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Hinweise für Mering (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Mering

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Mering am 04.03.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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