Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Mering (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Mering
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Mering - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 4
86415 Mering
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9252669652472Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8233 3801-0
Fax: +49 8233 3801-28
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Mering (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Mering
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Mering am 20.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen