Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Ried
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Sirchenrieder Str. 1
86510 Ried
Kontakt
E-Mail: info@gemeinde-ried.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93552334694Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93552334694Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8233 78991-0
Fax: +49 8233 78991-18
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen