Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Gaukönigshofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 16

    97253 Gaukönigshofen

    Postanschrift

    Hauptstr. 16

    97253 Gaukönigshofen

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72664058562Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9337 9719-0

    Fax: +49 9337 9719-99

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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