Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Wasserlosen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchstraße 1
97535 Wasserlosen
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@wasserlosen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69107594758Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9726 9067-0
Fax: +49 9726 9067-29
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen