Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Gochsheim - Gemeindeverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Plan 4-6
97469 Gochsheim
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@gochsheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5525333710478Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 6444-0
Fax: +49 9721 6444-29
Internet
Gemeinde Gochsheim
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97469 Gochsheim
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Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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E-Mail: info@gochsheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/26997361569Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 6444-0
Fax: +49 9721 6444-29
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen