Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Gochsheim - Gemeindeverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Plan 4-6

    97469 Gochsheim

    Postanschrift

    Am Plan 4-6

    97469 Gochsheim

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    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@gochsheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5525333710478Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 6444-0

    Fax: +49 9721 6444-29

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    E-Mail: info@gochsheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/26997361569Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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