Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Lohr a.Main
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1363
97803 Lohr a.Main
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Bürgermeistersprechstunden:
Dienstag: 9.00 Uhr - 10.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 16.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten stehen wir auch nach Vereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lohr.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=30108917473Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30108917473Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9352 848-0
Fax: +49 9352 848-452
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen