Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Lohr a.Main

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 3

    97816 Lohr a.Main

    Postfachadresse

    Postfach 1363

    97803 Lohr a.Main

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr



    Bürgermeistersprechstunden:

    Dienstag: 9.00 Uhr - 10.00 Uhr
    Mittwoch: 15.00 Uhr - 16.00 Uhr

    Außerhalb dieser Zeiten stehen wir auch nach Vereinbarung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lohr.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=30108917473Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30108917473Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9352 848-0

    Fax: +49 9352 848-452

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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