Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedenstr. 2

    63924 Kleinheubach

    Postfachadresse

    Postfach 1150

    63921 Kleinheubach

    Kontakt

    E-Mail: info@kleinheubach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/13885175801Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9371 9716-0

    Fax: +49 9371 9716-11

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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