Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Mömlingen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1164
63850 Mömlingen
Kontakt
E-Mail: poststelle@moemlingen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/94441450645Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6022 6856-0
Fax: +49 6022 6856-36
Internet
Gemeinde Niedernberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 54
63843 Niedernberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@niedernberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35330286657Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6028 9744-0
Fax: +49 6028 9744-25
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen