Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Oerlenbach - Geschäftsleitung - Vertreter im Amt - Personal - Bauleitplanung - Klimaschutz - Interkommunale Zusammenarbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 8

    97714 Oerlenbach

    Postanschrift

    Schulstraße 8

    97714 Oerlenbach

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: juergen.markert@oerlenbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/434292843873Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9725 7101-0

    Fax: +49 9725 7101-27

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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