Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Markt Stockstadt a.Main

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 19-21

    63811 Stockstadt a.Main

    Postfachadresse

    Postfach 1010

    63809 Stockstadt a.Main

    Kontakt

    E-Mail: info@stockstadt-am-main.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/16885504730Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6027 2005-0

    Fax: +49 6027 2005-88

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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