Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Hilpoltstein
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1160
91155 Hilpoltstein
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Touristinformation in der Residenz Montag und Donnerstag: 09:00 bis 17:00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr Samstag: 10:00 bis 14:00 Uhr (in der Zeit von April bis Oktober)
Kontakt
E-Mail: amt1@hilpoltstein.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=50331231453Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50331231453Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9174 978-0
Fax: +49 9174 978-119
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen