Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Markt Feucht - Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfinzingstraße 10

    90537 Feucht

    Postanschrift

    Hauptstraße 33

    90537 Feucht

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: finanzverwaltung@feucht.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7211505935346Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9128 9167-200

    Fax: +49 9128 9167-62

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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