Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Hesselberg - Bauamt und Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittelshofener Str. 30

    91725 Ehingen

    Postanschrift

    Wittelshofener Str. 30

    91725 Ehingen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:45 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Persönliche Termine, für notwendige Angelegenheiten, können nur nach vorheriger Anmeldung wahrgenommen werden.

    Nach wie vor sind jedoch alle Angelegenheiten, die telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg abgewickelt werden können, bevorzugt in dieser Form zu erledigen.


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/590416278607Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9835 9791-0

    Fax: +49 9835 9791-33

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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