Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Schulstr. 8

    91634 Wilburgstetten

    Postanschrift

    Alte Schulstr. 8

    91634 Wilburgstetten

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:30 Uhr


    Termine nur nach Terminvereinbarung


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/701194097606Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9853 3892-0

    Fax: +49 9853 3892-38

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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