Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Markt Schopfloch

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Str. 15

    91626 Schopfloch

    Postanschrift

    Friedrich-Ebert-Str. 15

    91626 Schopfloch

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@schopfloch-mittelfranken.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40441128715Sicheres Kontaktformular

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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