Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Dürrwangen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Sulzacher Str. 14
91602 Dürrwangen
Öffnungszeiten
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@duerrwangen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=04997515536Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04997515536Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9856 9720-0
Fax: +49 9856 9720-20
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen