Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Fürth - Liegenschaftsamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: la@fuerth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9061756666524Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-1271
Fax: +49 911 974-1288
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 04.07.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen