Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Michelau i.OFr.
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1226
96244 Michelau i.OFr.
Kontakt
E-Mail: rathaus@gemeinde-michelau.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42108133642Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42108133642Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9571 9707-0
Fax: +49 9571 9707-27
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen