Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Markt Presseck

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    95355 Presseck

    Postfachadresse

    Postfach 62

    95353 Presseck

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    E-Mail: poststelle@presseck.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/53330160684Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9222 9970-0

    Fax: +49 9222 9970-29

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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