Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Ludwigsstadt - Allgemeine Verwaltung und Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 5
96333 Ludwigsstadt
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@ludwigsstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/819076444747Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9263 949-0
Fax: +49 9263 949-40
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen