Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Ludwigsstadt - Allgemeine Verwaltung und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lauensteiner Str. 1

    96337 Ludwigsstadt

    Postfachadresse

    Postfach 5

    96333 Ludwigsstadt

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@ludwigsstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/819076444747Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9263 949-0

    Fax: +49 9263 949-40

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English