Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Markt Stammbach - Allg. Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 7

    95236 Stammbach

    Postanschrift

    Rathausstr. 7

    95236 Stammbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 09:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@stammbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/431845849928Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9256 96009-17

    Fax: +49 9256 96009-30

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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