Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst - Amt 2 - Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Coburger Str. 23
96271 Grub a.Forst
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerhaus Niederfüllbach: Montag und Mittwoch: 16:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: heiko.vogel@grub-am-forst.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/699407465797Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9560 9220-0
Fax: +49 9560 922081
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen