Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Goldkronach - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 27
95497 Goldkronach
Öffnungszeiten
Termine nur nach vorheriger Absprache möglich
Kontakt
E-Mail: bauamt@goldkronach.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/095960128860Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9273 984-0
Fax: +49 9273 984-20
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen